Unfall beim Urinieren: Das Sozialgericht Gelsenkirchen über "besondere Gefahrenmomente"
Unfall beim Urinieren: Das Sozialgericht Gelsenkirchen über "besondere Gefahrenmomente"

Unfall beim Urinieren: Das Sozialgericht Gelsenkirchen über "besondere Gefahrenmomente"

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 17.08.2017

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Unfall beim Urinieren: Das Sozialgericht Gelsenkirchen über "besondere Gefahrenmomente"

Auszug:
„Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung“. Diese Erkenntnis stammt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urt. v. 14.06.1999 – Az. S 10 U 256/98). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Mann beim Urinieren einen Oberarmbruch zugezogen und forderte nun Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (Bezugsquelle anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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