Abbildung von Günther Jauch auf Rätselheft rechtswidrig
Abbildung von Günther Jauch auf Rätselheft rechtswidrig

Abbildung von Günther Jauch auf Rätselheft rechtswidrig

Aufsatz, Deutsch, 3 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: redbox.de

Erscheinungsdatum: 16.10.2009

Seitenangabe: 1-3


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Rechtsanwalt Jens O. Brelle, Kanzlei Art-Lawyer Urheber und Medienrecht in Hamburg, schildert ein Urteil des
Bundesgerichtshofes über die Verwendung eines Fotos von Günter Jauch ohne gleichzeitige Berichterstattung.


Auch Prominente müssen sich nicht alles gefallen lassen. Der Moderator Günther Jauch ist ein gutes Beispiel dafür.
Eine Rätselzeitschrift hatte sein Konterfei auf dem Cover abgedruckt und getitelt: „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär‘ wie spannend Quiz sein kann.“ Wer in der Zeitung eine redaktionelle Berichterstattung erwartet hatte, wurde jedoch enttäuscht. Im Innenteil fand sich kein weitere Berichterstattung zur Titelseite des Magazins.

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

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Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

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