Die Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung und Verpfändung von Forderungen nach § 13c UStG n. F.
Die Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung und Verpfändung von Forderungen nach § 13c UStG n. F.

Die Haftung für Umsatzsteuerschulden bei der Abtretung und Verpfändung von Forderungen nach § 13c UStG n. F.

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2003

Seitenangabe: 2720-2724


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Mit dem sog. Steueränderungsgesetz 2003 werden Änderungen mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für die Steuerpflichtigen in das deutsche Umsatzsteuerrecht aufgenommen. Hierzu gehört auch die zur Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen konzipierte Haftung nach § 13c UStG n. F. für nicht gezahlte Umsatzsteuer bei der Abtretung und Verpfändung von Forderungen. In dem Beitrag werden die neuen Regelungen analysiert und die bestehenden Ungereimtheiten aufgezeigt. Zudem werden Gestaltungshinweise zur Vermeidung von Nachteilen für die Beteiligten gegeben. Im Ergebnis erweist sich die Vorschrift dabei im Anwendungsbereich als sehr weitreichend und es ergeben sich – im Vergleich zum eigentlichen Regelungsziel – überschießende Wirkungen.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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