Fortbestehende Attraktivität von Wertpapierdarlehen mit Aktien über den Dividendenstichtag
Fortbestehende Attraktivität von Wertpapierdarlehen mit Aktien über den Dividendenstichtag

Fortbestehende Attraktivität von Wertpapierdarlehen mit Aktien über den Dividendenstichtag

Betriebswirtschaftliche Analyse unterschiedlicher Sachverhaltsgestaltungen nach den Neuregelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 2055-2060


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Im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BGBl. I 2007, 1912) wurde ein neues Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehen und ähnlichen Geschäften mit Aktien über den Dividendenstichtag eingeführt. Gemäß § 8b Abs. 10 KStG ist der steuerliche Abzug von Entgelten für Wertpapierdarlehen und in diesem Zusammenhang anfallenden Dividendenkompensationszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Hierdurch soll die steuerliche Attraktivität von Gestaltungen zur Reduzierung der Steuerbelastung des Entleihers bekämpft werden. Zugleich wird ein neuer Quellensteuerabzug für entsprechende Zahlungen eingeführt, die an inländische beschränkt steuerpflichtige oder steuerbefreite Körperschaften getätigt werden (§ 32 Abs. 3 KStG). Obermann/Brill/Füllbier haben in dieser Zeitschrift bereits die steuerrechtliche Neuregelung im Vergleich zur bisherigen Situation dargestellt und die Grundfälle der typischen und der kommunalen Wertpapierleihe skizziert (BB 2007, 1647). In diesem Beitrag werden darüber hinausgehend Sachverhaltskonstellationen anhand konkreter Berechnungen auf ihre verbleibende steuerliche Vorteilhaftigkeit für die Beteiligten hin betriebswirtschaftlich analysiert. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass bisher existierende Vorteile teilweise fortbestehen und weiterhin zur Gestaltung nutzbar sind.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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