Heute schon gemailt und gesurft?
Heute schon gemailt und gesurft?

Heute schon gemailt und gesurft?

Internetnutzung am Arbeitsplatz

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Bund-Verlag GmbH

Autor: Jan A. Strunk

Erscheinungsdatum: 01.09.2005

Seitenangabe: 31-34


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Die Computer-Nutzung am Arbeitsplatz ist unübersehbar längst über das Stadium der reinen Aufgabenbewältigung mit Hilfe der neuen Medien hinaus gelangt.

Mittlerweile kommt den Personal-Computern in Betrieben und Dienststellen fast schon ›naturgemäß‹ auch ein privater Nutzwert zu: Da die meisten Arbeitsplatzrechner mittlerweile nicht mehr nur zur betriebsinternen Kommunikation, sondern auch als ›Kontakt-Schnittstelle‹ der Firma nach außen – etwa für die Verwaltung der ›elektronischen Post‹ – genutzt werden und überdies häufig auch der Informationsbeschaffung dienen sollen, sind sie zunehmend mit einem (in der konkreten Nutzungsmöglichkeit je nach den betrieblichen Verhältnissen mehr oder weniger eingeschränkten) Zugang zum Internet ausgestattet.

Damit erhalten immer mehr Beschäftigte die Möglichkeit, das World-Wide-Web oder die elektronische Post (E-Mail) am Arbeitsplatz zu nutzen, auch privat.

Eine Gelegenheit, von der entsprechend häufig Gebrauch gemacht wird. Mal eben so, wie man es von zuhause gewohnt ist: Schnell mit einem Mausklick die neuesten Ereignisse vom Tag aufrufen, über Online-Banking einen kurzen Blick auf’s Privatkonto werfen oder rasch eine E-Mail-Nachricht an einen Freund schicken – um nur einige der Möglichkeiten zu nennen.

Bei den Arbeitgebern ist dieses Verhalten nicht immer gern gesehen: Neben zusätzlichen Verbindungskosten werden Mehrkosten auch durch den damit verbundenen Arbeitsausfall befürchtet. Außerdem birgt der ungehemmte private E-Mail-Verkehr ebenso wie jedes ›Surfen‹ in unsicheren Internetgegenden Gefahren für die IKT-Infrastruktur des Betriebs – erst recht, wenn auch noch irgendwelche Dateien ›heruntergeladen‹ werden.

Dementsprechend sind zu dieser Thematik mittlerweile neben der Geltendmachung von Kosten- und Schadensersatzansprüchen zunehmend auch arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen und ordentliche ebenso wie fristlose Kündigungen Gegenstand gerichtlicher Verfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und da ist auch der Betriebs-/Personalrat wieder mit ›von der Partie‹, zum Beispiel wenn er darüber zu beschließen hat, wie er auf eine beabsichtigte Kündigung reagieren will. Grund genug, einmal näher auf die Rechtslage zu schauen.

Jan A. Strunk

DE, Flensburg

Rechtsanwalt

RAFAS ::: Fachanwaltskanzlei

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