Reichweite steuerschädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierungen bei der Zinsschranke
Reichweite steuerschädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierungen bei der Zinsschranke

Reichweite steuerschädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierungen bei der Zinsschranke

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, StuB - Steuern und Bilanzen

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 808-809


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Mit der „Zinsschranke“ gem. § 4h Abs. 1 EStG wird der steuerliche Zinsausgabenabzug begrenzt. Ausnahmen sind für kleinere Unternehmen, „konzernfreie“ Gesellschaften und Konzerngesellschaften mit nicht unterdurchschnittlicher Eigenkapitalausstattung vorgesehen (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a) bis c) EStG). Die beiden letztgenannten Ausnahmen setzen aber voraus, dass keine steuerschädliche Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. des § 8a Abs. 2 und 3 KStG vorliegt. Für die praktische Umsetzung der Besteuerungs- und Nachweisregelungen ist zu beachten, dass die Beschränkungen „nur“ für inländische Finanzierungsaufwendungen gelten.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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