Störfallbeauftragter
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Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 1.190,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Beschreibung:
Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), "Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte" haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall behördlich angeordnet werden (§ 58a Abs. 2 BImSchG).

Ziel ist es, die Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.

Je Betriebsbereich müssen die gefährlichen Stoffe ermittelt werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der §§ 9 bis 12 zu beachten und somit mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Schon mit der Umsetzung der europäischen "Seveso-II-Richtlinie", die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft getreten ist und der "Seveso-II-Änderungsrichtlinie? wurde in der Vergangenheit die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie und die Begrenzung von Störfallauswirkungen weiter verbessert.
 
Die "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates" ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.
Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV - Bundes-Immissionsschutzverordnung) geändert. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).




Inhalte:


  • Überblick über das Umweltrecht
    Europäisches Umweltrecht (Seveso-Richtlinie, Chemikalien-Richtlinien), BImSchG, Verordnungen, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden, Zusammensetzung und Aufgaben von Kommission für Anlagensicherheit (KAS) sowie des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit


  • Störfall-Verordnung (12. BlmSchV)
    Sicherheitspflichten, Verhinderung und Begrenzung von Störfällen, Sicherheitsanalysen, Melde- und Informationspflichten, Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Wirkungen einer erteilten Genehmigung, Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten gem. § 58 a-d BImSchG, Stellung des Störfallbeauftragten im Betrieb


  • Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe
    Zubereitungen, bestimmungsgemäß in der Anlage vorhandener Stoffe, Bedeutung der bestimmungsgemäß vorhandenen Stoffe vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen im Störfall, Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs


  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
    Grundlagen des Katastrophen- und Feuerschutzgesetzes


  • Informationen der Öffentlichkeit
    Informationsvorbereitung, Darstellungsmöglichkeiten


  • Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik
    Eingriff Unbefugter, Gewährleistung der Anlagensicherheit in der betrieblichen Praxis, Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen


  • Erstellung von internen Alarm- und Gefahrenplänen
    SEVESO-II-Novelle und deren Umsetzung in deutsches Recht; aktueller Stand: Umsetzung der SEVESO-II-Änderungsrichtlinie


  • Sicherheitsbericht
    Rechtsgrundlage, Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten, Sicherheitsüberprüfung, § 16 Überwachungssystem, Inspektion


  • Sicherheitsmanagementsysteme
    Betriebliche Sicherheitsorganisation, Bewertung der Gefahrenpotenziale, Betriebsführung, Notfallschutzplanung und Erfolgskontrolle, Sicherheitsbericht


  • Betrieblich angepasstes Sicherheitsmanagementsystem





Zielgruppe


  • Ingenieure, insbesonders auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und der Produktion

  • Naturwissenschaftler, insbesonders auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
09.12.2019 - 12.12.2019
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19.08.2019 - 22.08.2019
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05.03.2019 - 08.03.2019
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