Testament richtig verfassen
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Erscheinungsdatum: 2015


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Die meisten von uns beschäftigen sich nur ungern mit dem eigenen Tod. Doch damit im Falle des Falles alles geklärt ist, sollte ein Testament verfasst werden, das alle wichtigen Punkte enthält.
  

Was muss beachtet werden?

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein rechtsgültiges Testament erstellen, sofern er mindestens sechzehn Jahre alt und geschäftstüchtig ist. In dem Dokument kann festgelegt werden, wo und wie man beerdigt werden möchte, wer erben beziehungsweise nicht erben soll und was, welche Aufgaben der Nachlassverwalter hat, wer der Vormund der Kinder werden soll und wie diese religiös erzogen werden sollen.
 

Welche Vorschriften gibt es?

Ein Testament, das ohne einen Notar am Computer erstellt und unterschrieben wurde, ist grundsätzlich ungültig. Wer seinen Nachlass privat regeln möchte, muss den kompletten Text handschriftlich verfassen und am Ende des Dokuments unterschreiben. Auf jeden Fall müssen auch das Datum und der Ort vermerkt sein. Wer mit Vor- und Nachnamen unterschreibt, sorgt außerdem dafür, dass kein Fälschungsverdacht aufkommt. Übrigens können Nachlassregelungen auch für sittenwidrig erklärt werden. Dies ist allerdings mittlerweile nur noch der Fall, wenn das Einsetzen als Erbe im Gegenzug für rein sexuelle Handlungen folgte.

Wer über sechzehn ist, kann grundsätzlich seinen Nachlass regeln. Allerdings ist es hier nicht möglich, diesen verschlossen an einen Notar weiterzureichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Minderjährige optimal beraten werden. Dies bedarf jedoch nicht der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Problematisch wird es, wenn geistige Einschränkungen vorliegen. Dann kann eine besondere Form der Geschäftsunfähigkeit, die Testierunfähigkeit, vorliegen. Dies ist der Fall, wenn man die Folgen seiner Entscheidungen nicht mehr erkennt und seine Meinung völlig von anderen beeinflussen lässt. Grundsätzlich wird jedoch immer von Testierfähigkeit ausgegangen, so dass eine Testierunfähigkeit zunächst bewiesen werden muss. Dies stellt sich oft als schwierig dar, da es sich um ein komplexes psychologisches Gutachten handelt, insbesondere wenn dies erst posthum erstellt werden soll.
 
Das Testament kann zuhause aufbewahrt werden, allerdings ist es dort natürlich nicht unbedingt sicher. Es besteht die Möglichkeit, es beim nächsten Nachlassgericht zu hinterlegen. Dann werden die Behörden im Fall eines Todes von dem hinterlegten Dokument informiert. Allerdings ist diese Option gebührenpflichtig (die Höhe richtet sich nach dem möglichen Erbe).
 

Hilfe vom Profi

Grundsätzlich ist es nicht nötig, die Nachlassregelung einem Notar vorzulegen. Dies hat jedoch den Vorteil, dass der Notar bezeugen kann, dass man zum Zeitpunkt des Verfassens geschäftstüchtig war. Außerdem kann so sicher gegangen werden, dass mögliche juristischen Fehler und Missverständnisse zuvor beseitigt wurden. Zudem wird das Dokument vom Notar sicher verwahrt und man kann sicher gehen, dass der eigene Wille nach dem Tod auf jeden Fall ausgeführt wird und nicht gefälscht werden kann.
Zur Erstellung eines Testamentes können erfahrene Familien- und Erbrechtsexperten bei brainGuide Auskunft geben und somit in besonderen Fällen wie bspw. einer Unternehmensnachfolge sicherstellen, dass das Unternehmen auch nach dem Todesfall im Sinne des Verstorbenen fortgeführt werden kann.
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