Beitrag, Deutsch, 11 Seiten, Finanz-Rundschau
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2007
Seitenangabe: 819 - 829
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Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht
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Mit der Einführung der Steuerbefreiung für Dividendeneinkünfte von Kapitalgesellschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23. 1. 2000 ergab sich für Steuerpflichtige eine neue steuerliche Optimierungsmöglichkeit: Durch die Umwandlung steuerpflichtiger Kapitalerträge (insbesondere Zinserträge) in steuerfreie Dividendenerträge bzw. durch das gleichzeitige Entstehen steuerfreier Dividendenerträge und steuerlich abziehbarer Aufwendungen kann das steuerpflichtige Ergebnis des Unternehmens reduziert werden. Anknüpfungspunkt hierfür ist u. a. die Pauschalierung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden gem. § 8b Abs. 5 KStG.
Im Rahmen der Gegenfinanzierungsmaßnahmen zur Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber ausdrücklich diesen Zusammenhang im Fokus: Die sog. „Zinsschranke“ gem. § 4h EStG / § 8a KStG zielt auch auf die Bekämpfung des (inländischen) Zinsausgabenabzugs im (unmittelbaren oder mittelbaren) Zusammenhang mit (ausländischen) steuerfreien Dividendeneinkünften; eine steuerschädliche Fremdfinanzierung liegt danach grds. vor, wenn der inländische Verschuldungsgrad des Unternehmens / Konzerns höher ist als die Fremdkapitalfinanzierung im Ausland (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c) EStG) . Zusätzlich wird mit § 8b Abs. 10 KStG eine besondere Regelung zum Verbot des Abzugs für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit bestimmten Wertpapiergeschäften (insbesondere Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften mit Aktien über den Dividendenstichtag) geschaffen. Diese Regelungen werden mit §§ 2 Nr. 2, 5 Abs. 2 Nr. 1, 32 Abs. 3 KStG um neue Steuerabzugsregelungen für Aktiengeschäfte beschränkt steuerpflichtiger inländischer Körperschaften ergänzt.
Die gesetzlichen Neuregelungen werden in dem Beitrag kritisch untersucht. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Vorschriften bestimmte in der Besteuerungspraxis entwickelte Geschäftsstrukturen punktuell bekämpfen, im Ergebnis aber zu steuersystematisch fragwürdigen Resultaten führen.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
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DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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