Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelungen für betriebliche Aktiengeschäfte - Betriebsausgabenabzugsverbot und Steuerabzug bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften
Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelungen für betriebliche Aktiengeschäfte - Betriebsausgabenabzugsverbot und Steuerabzug bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften

Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelungen für betriebliche Aktiengeschäfte - Betriebsausgabenabzugsverbot und Steuerabzug bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften

Beitrag, Deutsch, 11 Seiten, Finanz-Rundschau

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 819 - 829


Aufrufe gesamt: 1517, letzte 30 Tage: 4

Kontakt

Verlag

Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht

Telefon: +49-221-93738-01

Telefax: +49-221-93738-900

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:

Kontakt

Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht:

Kontakt

Mit der Einführung der Steuerbefreiung für Dividendeneinkünfte von Kapitalgesellschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23. 1. 2000 ergab sich für Steuerpflichtige eine neue steuerliche Optimierungsmöglichkeit: Durch die Umwandlung steuerpflichtiger Kapitalerträge (insbesondere Zinserträge) in steuerfreie Dividendenerträge bzw. durch das gleichzeitige Entstehen steuerfreier Dividendenerträge und steuerlich abziehbarer Aufwendungen kann das steuerpflichtige Ergebnis des Unternehmens reduziert werden. Anknüpfungspunkt hierfür ist u. a. die Pauschalierung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden gem. § 8b Abs. 5 KStG.

Im Rahmen der Gegenfinanzierungsmaßnahmen zur Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber ausdrücklich diesen Zusammenhang im Fokus: Die sog. „Zinsschranke“ gem. § 4h EStG / § 8a KStG zielt auch auf die Bekämpfung des (inländischen) Zinsausgabenabzugs im (unmittelbaren oder mittelbaren) Zusammenhang mit (ausländischen) steuerfreien Dividendeneinkünften; eine steuerschädliche Fremdfinanzierung liegt danach grds. vor, wenn der inländische Verschuldungsgrad des Unternehmens / Konzerns höher ist als die Fremdkapitalfinanzierung im Ausland (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c) EStG) . Zusätzlich wird mit § 8b Abs. 10 KStG eine besondere Regelung zum Verbot des Abzugs für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit bestimmten Wertpapiergeschäften (insbesondere Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften mit Aktien über den Dividendenstichtag) geschaffen. Diese Regelungen werden mit §§ 2 Nr. 2, 5 Abs. 2 Nr. 1, 32 Abs. 3 KStG um neue Steuerabzugsregelungen für Aktiengeschäfte beschränkt steuerpflichtiger inländischer Körperschaften ergänzt.

Die gesetzlichen Neuregelungen werden in dem Beitrag kritisch untersucht. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Vorschriften bestimmte in der Besteuerungspraxis entwickelte Geschäftsstrukturen punktuell bekämpfen, im Ergebnis aber zu steuersystematisch fragwürdigen Resultaten führen.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

Publikationen: 109

Veranstaltungen: 95

Aufrufe seit 07/2006: 11500
Aufrufe letzte 30 Tage: 17