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Anforderungen an Fairness Opinions
Article -  2006 

 
Anforderungen an Fairness Opinions
Article
German
2006
4
BewertungsPraktiker Nr. 1/2006
5-8
no details
FINANZ BETRIEB
Kasernenstr. 67
D-40213 Düsseldorf
+49-211-887-1435
+49-211-887-1435
Anforderungen an Fairness Opinions
no details
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Short description - Anforderungen an Fairness Opinions

Einleitung

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen wurden in den letzten Jahren von den Vorständen vieler Unternehmen regelmäßig Fairness Opinions eingeholt. Damit wollen die Vorstände u.a. ihre Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters dokumentieren. Eine Pflichtverletzung im Sinne des § 93 Absatz 1 S.2 AktG liegt nämlich nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Darüber hinaus werden Fairness Opinions häufig von ausländischen oder institutionellen Investoren zur Überprüfung von Managementenscheidungen eingeholt.

In der Bewertungspraxis werden Fairness Opinions häufig von Investmentbanken erstellt. Nicht selten handelt es sich dabei jedoch auch um Investmentbanken, die im Rahmen ihrer Akquistionsberatung wesentlich am Zustandekommen der Transaktion beteiligt waren. Außerdem werden Wirtschaftsprüfer und andere Bewertungsprofessionals mit der Erstellung von Fairness Opinions beauftragt. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Nachfrage nach der Ermittlung von "Fair Values", auch bei nicht börsennotierten Unternehmen, gewinnen Fairness Opinions von neutralen und unabhängigen Sachverständigen ständig an Bedeutung. Das Marktvolumen in diesem Bewertungsteilsegment wächst ständig.

Bislang gibt es keine einheitlichen Regelungen, welche Anforderungen an den Inhalt einer Fairness Opinion zu stellen sind. Der folgende Beitrag soll eine Diskussion über die Anforderungen an eine Fairness Opinion in Gang setzen. Dabei geht es um Anforderungen im Hinblick auf

a) die Auswahl des Bewertungsprofessionals,
b) die Auswahl und sachgerechte Anwendung der Bewertungsmethoden sowie ein einheitliches Verständnis über die Vorgehensweise bei der Ableitung der Aussage über die finanzielle Angemessenheit einer Unternehmenstransaktion, sowie
c) die Art und Weise der Berichterstattung.