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Short description - Anmerkung zu LAG Düsseldorf vom 21.05.2008 - 12 Sa 505/08
Die Anmerkung setzt sich mit einer Entscheidung des LAG Düsseldorf zu der Problematik auseinander, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis um die Schlussformel zu ergänzen "Wir danken Herrn Q. für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute." Unter der Prämisse, dass eine Schlussformel aufgrund der Verkehrssitte vom Zeugnisleser - bezogen auf das jeweils zu beurteilende Zeugnis - erwartet wird, ist der Arbeitgeber zur Aufnahme einer Schlussformel verpflichtet.
Dr. iur. Stefan Müller
Author, Consultant, Speaker, Adjuster
Müller Fachseminare - D-04105 Leipzig
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