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Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Unternehmensbewertungen...
2005 

 
Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Unternehmensbewertungen
Article
German
2005
4
BewertungsPraktiker Nr. 1/2005
2-5
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Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Unternehmensbewertungen
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Short description - Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Unternehmensbewertungen

Einleitung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30. 12. 2004 den Entwurf einer Neufassung des Standards 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ vom 9. 12. 2004 (IDW ES 1) veröffentlicht. Gleichwohl der Entwurf der Neufassung dieses Standards wesentliche Änderungen bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen durch Wirtschaftsprüfer nach sich zieht, sind die Ausführungen zum Inhalt von Bewertungsgutachten bislang unverändert im Vergleich zum alten Standard. Dies ist deshalb erstaunlich, weil die Durchführung von Unternehmensbewertungen nach dem Entwurf der Neufassung des IDW ES 1 wesentlich komplexer als in der Vergangenheit ist, und es einer Berichterstattung bedarf, die dem selbst gesteckten Anspruch des IDW ES 1, im Rahmen einer „objektivierten“ Unternehmenswertermittlung einen mit nachvollziehbarer Methodik intersubjektiv nachprüfbaren Wert zu ermitteln, gerecht werden sollte.

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. (DVFA) hat bereits im Mai 2004 „Standards für Researchberichte“ veröffentlicht, die Mindestanforderungen für Berichte von Finanzanalysten vorgeben. Im Vergleich zu den für Wirtschaftsprüfer maßgeblichen Vorgaben für die Erstellung von Bewertungsgutachten stellt die DVFA mit ihren Standards für Researchberichte wesentlich höhere und detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung durch Finanzanalysten. Unterschiedliche Vorgaben für Wirtschaftsprüfer und Finanzanalysten bei einer im Wesentlichen gleichen Bewertungsaufgabe kann nicht im Interesse der jeweiligen Adressaten sein.

Vor diesem Hintergrund ist es angebracht „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Unternehmensbewertungen“ (GoBUB) zu entwickeln, die gleichermaßen für alle Bewertungsprofessionals gelten, die solche Unternehmensbewertungen durchführen.