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Poker und das Strafgesetz
Article -  2006 

 
Poker und das Strafgesetz
Wann ist Pokern legal und wann mache ich mich strafbar
Article
German
30-Aug-2006
1
http://pokerverein.com/seite-2.php
74
Fullhouse Verlag KEG
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Poker und das Strafgesetz
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Short description - Poker und das Strafgesetz

Poker und das Strafgesetz
 
Wann ist das Poker legal, wann ist es nicht legal? 
 
 
Illegales Glücksspiel ist grundsätzlich verboten.
Für Spieler ist die zentrale Vorschrift in § 285 StGB zu finden. Dieser Artikel besagt, dass Teilnehmer eines öffentlichen Glücksspiels bestraft werden. Zuwiderhandlungen können ein Strafmass von bis zu sechs Monaten zur Folge haben.
 
1. Glücksspiel
Als Glücksspiel werden jene Spiele bezeichnet, deren Ausgang allein oder zur Hauptsache vom Zufall abhängt. Dieser Auslegung zufolge hätten also professionelle Spieler und Amateure dieselben Chancen, ein Pokerturnier zu gewinnen. Der Gesetzgeber betrachtet sämtliche Pokervarianten (Texas Holdem, Seven Card Stud, etc.) als reines Glücksspiel, auch wenn dies in Wirklichkeit erheblich von der Spielerfahrung abhängt.

Eine weitere Bedingung für die Definition des Glücksspiels ist, dass ein Geldeinsatz getätigt wird. Eintrittsgelder, die an Veranstalter bezahlt werden und nicht zurück gewonnen werden können, zählen hier nicht dazu.

Unterhaltungsspiele und auf Geschicklichkeit beruhende Spiele (wie z.B. Poolbillard), bei denen Geldgewinne unbedeutend sind, werden nicht als Glücksspiel betrachtet.
 
2. Öffentlichkeit
Wenn die Teilnahme einem unbegrenzten Kreis von Personen möglich ist, wird das Glücksspiel als öffentlich betrachtet. Dies gilt zudem für Glücksspiele in geschlossener Gesellschaft, sofern sie regelmäflig abgehalten werden.
 
3. Genehmigung
Die Androhung der Strafbarkeit entfällt bei Glücksspielen, wenn eine staatliche Genehmigung eingeholt wird.
 
Zwischenfazit:
In Deutschland ist das Pokerspiel um Geld nur in staatlichen Casinos legal.
Wenn ein Deutscher im Ausland in (legalen) Casinos spielt, ist dies nicht strafbar.
Gelegentliche Pokerrunden im privaten Rahmen sind ebenfalls legal.
 
4. Online-Poker
Problemlos ist Online-Poker nur, wenn es von einem deutschen Casino angeboten wird. In einem ausländischen online Pokerraum zu spielen, ist nur dann legal, wenn ohne Echtgeldeinsatz gespielt wird (ÑFreerollsì). Die meisten Pokerräume, in denen Deutsche spielen, haben ihren Sitz jedoch im Ausland und besitzen keine deutsche Lizenz. Wenn in einem solchen Raum um Geld gespielt wird, macht man sich nach der deutschen Rechtslage strafbar ñ jedenfalls wenn in Deutschland gespielt wird. Es ist jedoch unklar, in welchem Mafl diese Regel zur Anwendung kommt, wenn ein Deutscher aus dem Ausland im Internet pokert.
Zur Anwendung des deutschen Strafrechts muss die Straftat im Inland ausgeübt werden. Da sich im Internet-Recht der Tatort dort befindet, wo Daten hoch- oder runter geladen werden, ist der Standort des betreffenden Computers relevant.
Das BGB hat auch in seiner Entscheidung zur so genannten "Ausschwitz-Lüge" so geurteilt. Laut diesem Entscheid ist zwar die Volksverhetzung im Internet das deutsche Recht anwendbar. Diese Anschauung ist jedoch sehr umstritten und wird über die Begriffe "abstrakte Gefährdungsdelikte" und "Erfolgsort" geführt.
Das Gesetz wird also so ausgelegt, dass beim Online Poker der "Tatort", der Sitz des Servers ausschlaggebend ist. Wenn sich dieser im Ausland befindet, ist der deutsche Spieler kein "Täter" im eigentlichen Sinn, da die Handlung im Ausland erfolgt (auch wenn Sie auf einem Monitor in Deutschland sichtbar ist). Eine andere Auslegung geht jedoch davon aus, dass sich sämtliche Online-Casinos, die in Deutschland abgerufen werden können strafbar machen; der Grund hierfür ist, dass diese Casinos das Glücksspiel innerhalb von Deutschland verfügbar machen. Für eine vollumfaflende Strafverfolgung müsste die deutsche Justiz jedoch weltweit tätig werden - an jedem Ort wo ein Internetserver steht.
Weil diese Sachlage jedoch noch nicht abschlieflend geklärt ist, hält sich die deutsche Justiz mit der Strafverfolgung on Poker Online noch zurück. Es ist mir noch kein Fall bekannt, in dem ein Nutzer von Online Casinos rechtlich belangt wurde (aufler möglicherweise durch den Verlust des einbezahlten Einsatzes).
 
 
 
In der nächsten Ausgabe des Deutschen Casino und Pokermagazins werden wir uns mit der Frage beschäftigen: Muss ich auf Gewinne Steuern zahlen?
 
Gaius von der Locht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klenzestraße. 22, 80469 München, Telefon: 089-26019900, vdlocht@anwalt-muc.de