loading

Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)
Paper -  2009 

Authors

Admission to brainGuide

Present your knowledge in the leading experts' portal. More than 300,000 visitors per month are looking forward to it.

Booking options Target groups & Users Apply for admission
 

Overview

Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)
Replik auf die Abhandlung von Prof. Dr. Kay Waechter in NordÖR 11/2008, S. 473 ff.
Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR
Paper
German
2009
2
NordÖR 2/2009, S. 62 f.
62-63
93
11

Short description

Fazit: Die PräGe dient vorrangig dazu, Sachen, die ganz offensichtlich deliktischer Herkunft sind, nicht berechtigten Personen zu entziehen. Im Gegensatz zu Waechter  vertrete ich - übrigens in Übereinstimmung mit den Begründungen aus den mir bekannten VG-Entscheidungen - die Auffassung, dass die Gefahrenabwehrgesetze des Bundes (BPolG) und der Länder (z.B. Nds. SOG) für Verwaltungs- und Polizeibehörden durchaus die Grundlagen für PräGe-Verfahren sind; das Zivilrecht und somit auch § 983 BGB dient in diesem Zusammenhang lediglich als "Auffangtatbestand". Die Beweislastumkehr sehe ich als ausreichend begründet an. Die präventive Sicherstellung von Bargeld stützt sich vorrangig auf § 26 Nr. 1 Nds. SOG und erfordert eine gegenwärtige Gefahr, die einer zureichenden Begründung - wie in mehreren VG-Entscheidungen erfolgt - bedarf. In Waechters Ausführungen vermisse ich Hinweise auf den Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Justizministeriums, der auch mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist.

Reviews

There is no review available for this publication. Write the first review on Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)

Write a review on Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)