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Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen...
2007 

 
Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
Article
German
2007
35
no details
AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Sendlinger Str. 24
D-80331 München
+49-89-23239297-0
+49-89-23239297-1
Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
no details
free

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Short description - Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen

Die Broschüre "Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen" kann von unserer Kanzlei im Volltext als ebook bezogen werden (Kaufpreis 41,65 €).

Aus dem Inhalt:

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens bestehen für die Verantwortlichen eine Reihe von rechtlichen Pflichten. Gerade junge Unternehmen gehen oft mit zu optimistischen Erwartungen und gelegentlich sorglos bei der Planung und Kontrolle ihrer Finanzen zu Werke. Unternehmerische Fehler können sich - auch bei Hinzutreten äusserer Einflüsse (Konjunktur, Marktveränderungen etc.) - schnell zu ernsten Krisen entwickeln, die die Existenz des Betriebes bedrohen. Neben der Vermeidung einer persönlichen Haftung für die verschiedensten Unternehmensverbindlichkeiten sollte es vor allem darum gehen, keine Straftatbestände zu verwirklichen. Die Aufdeckung möglicher Straftaten geschieht häufig durch den Insolvenzverwalter auf der Suche nach verwertbaren Vermögensgegenständen. Durch die nach wie vor hohe Zahl von Unternehmensinsolvenzen und die Unkenntnis vieler Unternehmensverantwortlicher von den bestehenden gesetzlichen Pflichten wurden in Deutschland im Jahr 2001 über 12.000 Strafverfahren wegen des Verdachts von Insolvenzstraftaten eingeleitet.

Eine entscheidende Voraussetzung zur erfolgreichen Bewältigung einer Unternehmenskrise ist deren frühe Erkennung. Je früher die Krise erkannt und bekämpft wird, desto höher sind die Chancen dass der Betrieb - gegebenenfalls unter Einschaltung erfahrener Berater - noch gerettet werden kann. Ein rasches Handeln ist vor allem wichtig, weil Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Wochen ab Vorliegen eines Insolvenzgrundes (§§ 17, 19 InsO) Insolvenzantrag stellen müssen. Zögern Sie deshalb bei Krisenanzeichen nicht. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Beratern, Mitarbeitern oder Kunden und suchen Sie mit diesen nach Lösungsmöglichkeiten.


A. Massnahmen zur Krisenfrüherkennung

Noch besser als die Krise frühzeitig zu erkennen ist natürlich, diese durch Vorbeugung zu vermeiden. Hierfür bieten sich folgende Instrumente an: 

  • Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätsplanung,
  • Forderungsmanagement und straffes Mahnwesen,
  • Monatliche BWA-Besprechung (unter Hinzuziehung des steuerlichen bzw. betriebswirt- schaftlichen Beraters),
  • Regelmässige Abteilungsbesprechungen,
  • Offener Umgang mit der Hausbank,
  • Kundenumfragen.

Eine Krisenfrüherkennung ist auch aus Gläubigersicht von entscheidender Bedeutung. Nicht selten geraten Unternehmen ohne eigenes Verschulden in Probleme, da ihre Vertragspartner aufgelaufene Forderungen nicht rechtzeitig begleichen. Achten Sie daher auf Alarmzeichen, die auf eine drohende Insolvenz ihres Vertragspartners hinweisen könnten, beispielsweise:

  • Marktsättigung bzw. Änderung der Verbrauchergewohnheiten,
  • (vorübergehende) Standortverschlechterung,
  • Ausscheiden von leitenden Mitarbeitern bzw. persönlich haftenden Gesellschaftern,
  • Auffällig hohe Privatausgaben der Geschäftsführung,
  • Dauernde Überschreitung der Zahlungsziele,
  • Wechsel der Bankverbindung,
  • Ungerechtfertigte Reklamationen, Wechselproteste, Scheckrückgaben und Nichteinlösung von Lastschriften,
    Stundungsansinnen,
  • Negative Mitteilungen von Kunden, Lieferanten und Aussendienstmitarbeitern,
  • Hohe Preisnachlässe,
  • Abfallen der Produktqualität.


B. Hinweise zur Krisenbewältigung 

Befindet sich Ihr Unternehmen bereits in einer Notlage sollten Sie möglichst sofort reagieren und geeignete Massnahmen treffen. Hierbei können Sie sich zum Beispiel von folgenden Überlegungen leiten lassen:

I. Prüfen des Unternehmenskonzepts

  • Sind Ihre Produkte/Dienstleistungen noch rentabel und zeitgemäss?
  • Stimmt deren Qualität?
  • Haben Sie noch Vorsprung vor Ihren Wettbewerbern?
  • Sind bestimmte Kosten zu hoch?
  • Muss der Personalbestand überprüft und angepasst werden?

II. Sofortmassnahmen gegen Zahlungsunfähigkeit

 

  • Bareinlage,
  • Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern,
  • Unverzügliches Eintreiben von Forderungen,
  • Abbau von Vorräten durch Sonderangebote,
  • Verkauf und anschliessendes "Zurück-Leasen" von Objekten (Sale and lease back),
  • Beteiligungskapital besorgen,
  • Einschalten von Inkasso-Firmen,
  • Schritte zur Liquiditätsverbesserung,
  • Stundungen bzw. Ratenzahlungen mit Kreditinstituten und Lieferanten vereinbaren,
  • Kreditumfänge erhöhen,
  • Teure Kontokorrentkredite in langfristige Darlehen umwandeln,
  • Prüfen, ob öffentliche Förderprogramme in Frage kommen (DtA-Existenzgründungsprogramm, KfW-Mittelstandsprogramm - Liquiditätshilfe, Bürgschaftsprogramme).

III. Längerfristige Massnahmen

  • Aufbau eines effizienten Mahnwesens,
  • Freiwillige Leistungen einschränken und (unnötige) Kosten eliminieren,
  • Leistungsbezogenes Vergütungssystem einführen,
  • Arbeitsabläufe/Produktionsverfahren optimieren,
  • Straffung der Organisation/Verwaltung,
  • Neue Produkte, Dienstleistungen und Werbemassnahmen einführen, neue Märkte/Zielgruppen erschliessen,
  • Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen einführen. 

 

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Mit langjährigen Erfahrungen und fundierten Fachkenntnissen berät das fünfköpfige Team der AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in München kleine und mittelständische in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen, die hohe Anforderungen an die Qualität rechtlicher und steuerlicher Beratungsleistungen stellen.

Das wirtschaftsrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsanwälte umfasst das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, einschliesslich Unternehmenskauf, Private Equity und Venture Capital (Wagniskapital), das Handelsrecht, das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge, das Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie das Steuerrecht und zwar die Steuerveranlagung, einschliesslich der Jahresabschlusserstellung, die Steuergestaltungsberatung, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Steuerstreitverfahren und das Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang beraten unsere Rechtsanwälte in München auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem allgemeinen Zivilrecht, dem Gewerberecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht und dem Kartellrecht. Bei internationalen Sachverhalten werden unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater durch ein Netz von ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausländischer Wirtschaftskanzleien unterstützt.

Die Mitarbeiter unserer Wirtschaftskanzlei und Steuerkanzlei in München besitzen die Qualifikation als Rechtsanwalt, als Steuerberater, und als Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in München zeichnen sich durch Professionalität und hohe Einsatzbereitschaft aus. Es entspricht dem Grundverständnis unserer Rechtsanwälte und Steuerberater schnell, umfassend und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten tätig zu werden.

Auf unserer Internetseite www.amann-kanzlei.de erfahren Sie mehr über die Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in München, über die von unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern durchgeführten Veranstaltungen sowie über die Fachpublikationen unserer Rechtsanwälte und Steuerberater.

AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei, Sendlinger Str. 24, 80331 München, Phone 089 / 23239297-0, Fax 089 / 23239297-1, eMail: kontakt@amann-kanzlei.de, URL: www.amann-kanzlei.de.