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Short description - Wegzug nach Österreich
Seit jeher zieht es vermögende Deutsche ins niedrig besteuernde Ausland, sobald die Übertragung substanzieller Vermögenswerte im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder der privaten Vermögensnachfolge ansteht, weil der in Deutschland drohende Steuerzugriff des Fiskus als übermäßig empfunden wird. Die Deutschen müssen nicht weit gehen, um in freundlicheres Gefilde zu kommen. Von unseren Nachbarn haben sich vor allem die Schweiz und Österreich als Zuzugsländer einen Namen gemacht. Die Schweiz lockt vermögende Privatpersonen mit einer Pauschalbesteuerung (bzw. modifizierte Pauschalbesteuerung) und einem günstigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht. Vereinzelt wird dort sogar überhaupt keine Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erhoben. Österreich hält mit der Endbesteuerung von Kapitalerträgen und mit der Privatstiftung dagegen.
Die österreichische Privatstiftung ist ein attraktives Gestaltungsinstrument, das in geeigneten Fällen vor allem im Rahmen der Unternehmensnachfolge und der privaten Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt werden kann. Vorteile der österreichischen Privatstiftung sind in erster Linie eine weitgehende Freiheit bei der Festlegung des Stiftungszwecks, die ihren Einsatz als Familienstiftung oder als Holding-Stiftung ermöglicht, eine gestaltbare fortbestehende Einflussnahme des Stifters auf die Privatstiftung sowie eine vorteilhafte Besteuerung.
Die Errichtung einer österreichischen Privatstiftung muß wohl überlegt und gut vorbereitet werden. Aus steuerlichen Gründen lohnt sich die Errichtung einer Privatstiftung für Deutsche nur, wenn der Stifter bereit ist, vor der Stiftungserrichtung aus Deutschland wegzuziehen. Ein Wegzug bedeutet meist einen starken Einschnitt in die persönliche Lebensführung. Fehlt der Wegzugswille, ist eine Privatstiftung in der Regel nicht empfehlenswert, da in diesem Fall die Übertragung von Vermögen auf eine Privatstiftung grundsätzlich in Deutschland der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterliegt. Zudem wird nach deutschem Steuerrecht das Einkommen und Vermögen einer als Familienstiftung strukturierten Privatstiftung dem in Deutschland ansässigen Stifter bzw. den in Deutschland ansässigen Begünstigten zugerechnet und bei diesen besteuert. D.h. auch den Begünstigten ist, sofern sie nicht ohnehin bereits im Ausland leben, ein Wegzug aus Deutschland zu empfehlen. Die letztgenannten Vorschriften des deutschen Steuerrechts sind zwar aus verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründen angreifbar. Des weiteren dürfte ihre Anwendung teilweise durch das DBA Deutschland-Österreich blockiert werden. Man müsste sich mit dieser Auffassung aber erst im Prozessweg gegen die Finanzverwaltung durchsetzen und wer will schon eine Unternehmensnachfolge oder private Vermögensnachfolge auf eine Rechtslage stützen, die er sich erst vor Gericht erstreiten muss.
Nicht nur die Übertragung von Vermögen auf eine Privatstiftung, sondern auch die Wohnsitzverlegung selbst wird durch die deutsche Steuergesetzgebung massiv erschwert. Hier haben sich in jüngster Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof deutliche Veränderungen zugunsten der Steuerpflichtigen ergeben, die auch den Einsatz einer Privatstiftung erleichtern bzw. im Einzelfall überhaupt erst möglich machen. Es ist damit zu rechnen, dass der deutsche Gesetzgeber versuchen wird, die dadurch entstandene Bresche im steuerlichen Wegzugswall mittelfristig durch ein entsprechendes Reperaturgesetz zu schließen.
Die voliegende Beitrag aus der Zeitschrift Capital wurde unter maßgebliche Mitwirkung von Herrn Dr. Robert Amann, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, München erstellt.
Mit langjährigen Erfahrungen und fundierten Fachkenntnissen berät das fünfköpfige Team der AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in München kleine und mittelständische in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen, die hohe Anforderungen an die Qualität rechtlicher und steuerlicher Beratungsleistungen stellen.
Das wirtschaftsrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsanwälte umfasst das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, einschliesslich Unternehmenskauf, Private Equity und Venture Capital (Wagniskapital), das Handelsrecht, das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge, das Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie das Steuerrecht und zwar die Steuerveranlagung, einschliesslich der Jahresabschlusserstellung, die Steuergestaltungsberatung, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Steuerstreitverfahren und das Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang beraten unsere Rechtsanwälte in München auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem allgemeinen Zivilrecht, dem Gewerberecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht und dem Kartellrecht. Bei internationalen Sachverhalten werden unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater durch ein Netz von ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausländischer Wirtschaftskanzleien unterstützt.
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Dr. Robert Amann

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