Ab 1. Februar: Neue Hinweispflichten in Impressum & AGB von Webseiten
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Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Erscheinungsdatum: 2017


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Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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"Schon seit 2016 müssen Verbraucher beim Abschluss von Online-Dienstverträgen auf die Existenz der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hingewiesen werden. Doch jetzt kommt die nächste Hinweispflicht. Man könnte auch sagen: die nächste Abmahnwelle kommt..."

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