Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppungsabsicht
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppungsabsicht

Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppungsabsicht

Aufsatz, Deutsch, 2 Seiten, StrafrechtsReport - StRR

Autor: Sascha Petzold

Erscheinungsdatum: 2009

Seitenangabe: 141-142


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Ablehnung eines Beweisantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht

§§ 244 Abs. 3 Satz 2, 246 Abs. 1 StPO

Leitsätze des Verfassers:

1. Allein die späte Antragstellung ist kein hinreichendes Indiz für das Bewusstsein des Antragstellers, dass ein Beweisbegehren nutzlos ist.
2. Prozessverschleppungsabsicht liegt weiterhin nur vor, wenn die Beweiserhebung nicht sachdienlich für den Angeklagten ist und dieser sich der Nutzlosigkeit bewusst ist. Darüber hinaus muss das Beweisbegehren geeignet sein, das Verfahren wesentlich hinauszuzögern und dies darf der ausschließliche Zweck des Antrags sein.

BGH, Beschl. v. 18. 9. 2008 - 4 StR 353/08

Sascha Petzold

DE, München

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