Aufsatz, Deutsch, 2 Seiten, StrafrechtsReport - StRR
Autor: Sascha Petzold
Erscheinungsdatum: 2009
Seitenangabe: 141-142
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StrafrechtsReport - StRR
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Sascha Petzold:
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht
§§ 244 Abs. 3 Satz 2, 246 Abs. 1 StPO
Leitsätze des Verfassers:
1. Allein die späte Antragstellung ist kein hinreichendes Indiz für das Bewusstsein des Antragstellers, dass ein Beweisbegehren nutzlos ist.
2. Prozessverschleppungsabsicht liegt weiterhin nur vor, wenn die Beweiserhebung nicht sachdienlich für den Angeklagten ist und dieser sich der Nutzlosigkeit bewusst ist. Darüber hinaus muss das Beweisbegehren geeignet sein, das Verfahren wesentlich hinauszuzögern und dies darf der ausschließliche Zweck des Antrags sein.
BGH, Beschl. v. 18. 9. 2008 - 4 StR 353/08
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