Änderung ab 01.10.2016 hat Auswirkungen auf Ausschlussfrist
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Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Katrin Schick

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de


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Zum 01.10.2016 gibt es eine wichtige Änderung im AGB-Recht. Diese führt dazu, dass zur Wahrung von Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder einer kollektivrechtlichen Vereinbarung nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform ausreicht. Neue Arbeitsverträge sollten auf diese Änderung angepasst werden. Für Altverträge gibt es eine Übergangsregelung.

Näheres lesen Sie in unserer hier zum Download bereit gestellten News vom 06.09.2016.

Fachthemen

Katrin Schick

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

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