Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte
Autor: Katrin Schick
Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte
Erscheinungsdatum: 2016
Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de
Aufrufe gesamt: 11, letzte 30 Tage: 1
Verlag
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
Telefon: +49-069-795349010
Telefax: +49-069-7953490200
Preis: Kostenlos
Zum 01.10.2016 gibt es eine wichtige Änderung im AGB-Recht. Diese führt dazu, dass zur Wahrung von Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder einer kollektivrechtlichen Vereinbarung nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform ausreicht. Neue Arbeitsverträge sollten auf diese Änderung angepasst werden. Für Altverträge gibt es eine Übergangsregelung.
Näheres lesen Sie in unserer hier zum Download bereit gestellten News vom 06.09.2016.
Fachthemen
DE, Frankfurt am Main
Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
Publikationen: 7
Aufrufe seit 11/2009: 2695
Aufrufe letzte 30 Tage: 1