Änderungen im Unterhaltsrecht
Änderungen im Unterhaltsrecht

Änderungen im Unterhaltsrecht

Scheidung tut weh - es geht aber auch ohne viel Schmerz

Beitrag, Deutsch, Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes

Autor: Johannes Hakes

Erscheinungsdatum: 18.04.2006


Aufrufe gesamt: 1517, letzte 30 Tage: 9

Kontakt

Verlag

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation

Telefon: +49-2151-622700

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Mag. rer. publ. Johannes Hakes:

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation:

Kontakt

Änderungen im Unterhaltsrecht Scheidung tut weh - es geht aber auch ohne viel Schmerz
Eine Scheidung ist immer belastend, das ist klar, allerdings muss es nicht immer im Rosenkrieg en-den. Häufig kann durch eine faire Sichtweise auch eine faire Trennung der Parteien erreicht werden. Hier greift nun auch die seit langem geplante Reform des Unterhaltsrechtes ein, welche gerade das Bundeskabinett beschlossen hat. Kernpunkt dieser beschlossenen Reform ist die Stärkung des Unterhaltsansprüche der Kinder, insbesondere zu Lasten der (ehemaligen) Ehepartner. Nur wenn der Kindesunterhalt in voller Höhe gewährleistet ist, erst danach kann der andere - rglm. der die Kinder betreuende - Ehegatte sich mit Unterhaltsansprüchen melden. Damit wird die nacheheli-che Eigenverantwortung der geschiedenen Eltern erheblich gestärkt. Zusätzlich soll die zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehegatten wesentlich häufiger erfolgen. Für die Praxis bedeutet dies, dass derzeit die unterhaltsberechtigten, geschiedenen Eltern noch schnell sich ihre Ansprüche zeitlich und höhenmäßig unbegrenzt sichern sollten. Hingegen sollten die unterhaltsverpflichteten Teile ausdrücklich auf diese neue Regelungen hinweisen und diese neuen Regelungen durchsetzen.
Dies kann, muss aber nicht gerichtlich erfolgen. Beide Elternteile können hier eine gütliche Einigung treffen, die beide Seiten ausreichend berücksichtigt. Ein faires Gespräch wirkt hier oft Wunder. Im Ergebnis ist besteht diese Möglichkeit der Streitvermeidung so auch in den anderen Bereichen, die anlässlich der Trennung eines Ehepaares geregelt werden müssen. Die regelmäßigen Haupt-punkte sind hier neben dem Unterhalt die Frage der Aufteilung des Zugewinns sowie bei dem Vor-handensein von minderjährigen Kindern das Sorgerecht und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder. Bei der Klärung des Zugewinns kann z.B. auch ganz leicht sehr viel Geld verloren gehen, insbeson-dere wenn einer der Parteien jegliche wirtschaftliche Aspekte völlig außer Acht lässt. Dies sollte vermieden werden. Bei der Frage des Sorgerechtes und des Umgangsrechtes werden leider nur allzu häufig dem Wohl der Kinder die Streitpunkte der Eltern unbewusst vorgeschoben. Hier sollte insbesondere zum Wohle der Kinder eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Dies geht aber nur, wenn mit beiden Elternteilen ein faires Gespräch geführt wird. Dies sollte wenn möglich auch weitgehend abge-koppelt von der Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Unterhaltsfrage erfolgen. Die Kinder sind sonst häufig die Leidtragenden. Nur wenn alle einvernehmlichen Lösungsversuche gescheitert sind ist die gerichtliche Klärung not-wendig, aber auch dann kann es noch immer doch noch zu einer gütlichen und vor allem ge-rechten Lösung kommen. Letztere sollte immer im Blick gehalten werden.

RA Mag. rer. publ. Johannes Hakes

Johannes Hakes

DE, Krefeld

Fachanwalt Arbeitsrecht & Fachanwalt FamR, Mediator, Streitschlichter

Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht - Mediation

Publikationen: 12

Aufrufe seit 08/2005: 6700
Aufrufe letzte 30 Tage: 15