Beitrag, Deutsch, 12 Seiten
Autor: Dr. Stefan Müller
Herausgeber / Co-Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Stahlhacke Präs. LAG a.D. und RiBAG Burghard Kreft
Erscheinungsdatum: 2009
Quelle: Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht (EzA)
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Mit Urteil vom 12.08.2008 hat der 9. Senat entschieden, dass Zeugnisbräuche den Inhalt des nach § 109 GewO geschuldeten Arbeitszeugnisses prägen. Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften wie z.B. die Stressbelastbarkeit eines Tageszeitungsredakteurs im Zeugnis zu erwähnen, hinterlässt deren Auslassung regelmäßig einen negativen Eindruck beim Zeugnisleser. Die Anmerkung setzt sich mit dieser Entscheidung und auch der Frage auseinander, ob ein Anspruch auf eine Zeugnisschlussformel besteht.
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