BDSG Novellierung 2009 - Neue Anforderungen an Unternehmen.
BDSG Novellierung 2009 - Neue Anforderungen an Unternehmen.

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Ausbildung / Lehrgang

Referent: Dr. Stefan Hanloser


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

TÜV Bildung und Consulting GmbH
TÜV-Akademie Rheinland GmbH

Telefon: +49-221-806-0

Telefax: +49-221-806-114

tuev-akademie.de

Preis: k. A.

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Die wichtigsten Änderungen der Novellen I – III des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Der Gesetzgeber hat weitreichende Änderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Erweitert wurden z. B. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden zudem die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind.
Die ersten Regelungen sind bereits zum 01. September 2009 in Kraft getreten und schaffen Handlungsbedarf für Unternehmen. Nach § 4f Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz sind Sie verpflichtet, sich als Datenschutzbeauftragter über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und Ihr Fachwissen zu vertiefen. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Kenntnisstand, damit Sie auch in Zukunft als kompetenter Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen. Hören Sie, wie Sie auf die wichtigsten Neuerungen reagieren müssen und erfahren Sie, wie Sie praxisorientierte Lösungen effizient umsetzen.

Publikationen: 28

Veranstaltungen: 8

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
10.03.2010 - 11.03.2010
München
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