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2 Place du Conseil des Quinze
67000 Strasbourg
Frankreich
Telefon: +33-388-10-17-40
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Über 20 Jahre Erfahrung unserer Anwälte machen unsere Wirtschaftskanzlei zu einem wertvollen Partner für kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Schweiz und Österreich, die in Frankreich aktiv sind oder werden. Wir beraten auch private Mandanten mit grenzüberschreitenden Vermögens- bzw. Grenzgängerfragen.
Erstellen von Kaufverträgen und AGBs (insb. UN-Kaufrecht), internationalen und französischen Vertriebsverträgen (wie Vertragshändler-, Handelsvertreterverträge) und Behandlung der Fragen zur Produkthaftung sowie Verträgen zur Kreditsicherung
Gesellschaftsgründung, Umstrukturierungen im Konzern, Begleitung bei der Beschlussfassung der Gesellschafter, Aktionäre und Vertreter, Betreuung der Interessen der ausländischen Gesellschafter, Erstellen von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen und Geschäftsordnungen.
Einstellung bzw. Entlassung von Mitarbeitern in Frankreich, Betriebsübergang, Sozialversicherungspflicht in der EU, Betreuung der Grenzgänger und deren Arbeitgeber.
Behandlung von internationalen Steuerrechtsfragen insbesondere in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich / Deutschland, Frankreich / Österreich, Frankreich / Schweiz, Besteuerung der Einkünfte der Grenzgänger und der Expatriates.
Verhandlung von Unternehmenskäufen (Asset deal / Share deal) sowie Vertretung vor dem Insolvenzgericht beim Erwerb eines französischen Unternehmens aus der Insolvenz.
Mahnwesen und gerichtliche Vertretung vor den französischen Gerichten in grenzüberschreitenden Fällen.
Strategische Beratung von Unternehmen vor bzw. in der Insolvenz, Vertretung der ausländischen Gläubiger in der französischen Insolvenz, Haftung vom Geschäftsführer.
Beratung und juristische Begleitung von Energieproduzenten und Herstellern von Anlagen:
Photovoltaïk, Windenergie, Energie aus der Biomasse; Begleitung beim Bau von Anlagen zur Herstellung von erneuerbaren Energien: Baurecht, Vergaberecht, Umweltrecht, insbesondere Emissionsschutzgesetz – insb. sog. ICPE-,Versicherungsrecht, Erstellen der AGBs.
Beratung bei der Markenanmeldung in Frankreich, Erstellen von Lizenzverträgen, Kooperationsverträgen im Bereich F&E.
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Rechtsanwältin und Avocat
BERTON & ASSOCIES Avocats Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei
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Reform des französischen Arbeitsrechts in Sicht?
Autor: Maître Françoise Berton
Ein Gesetzesentwurf mit dem Ziel der Lockerung des französischen Arbeitsrechts Der...
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