Sonderabschreibungen auf Sanierungsmaßnahmen nach nach §§ 7h, 7i EStG und § 4 Abs. 3 FördG sind die letzten Steuersparmöglichkeiten mit Immobilien!
Problematisch sind in diesen Fällen, den sog. Bauträger-Fällen, einerseits das Feststellungsverfahren in formeller Hinsicht sowie die Aufteilung der Kaufpreise der einzelnen Wohnungen auf die Komponenten Bodenwert, Wert der Altbausubstanz und Modernisierungsaufwand (sowie ggf. Erhaltungsaufwendungen).
Dabei sind sowohl Berater als auch Betriebsprüfer oft unsicher hinsichtlich der Frage des richtigen Aufteilungsmaßstabs, da hierzu Grundkenntnisse der Verkehrswertermittlung von Immobilien erforderlich sind.