Bauträgervertrag: Stundung zwischen WEG und Bauträger? Urteil des OLG Brandenburg vom 23. Februar 2005, 4 U 72/03
Bauträgervertrag: Stundung zwischen WEG und Bauträger? Urteil des OLG Brandenburg vom 23. Februar 2005, 4 U 72/03

Bauträgervertrag: Stundung zwischen WEG und Bauträger? Urteil des OLG Brandenburg vom 23. Februar 2005, 4 U 72/03

Vorsicht bei Mängeln am WEG-Gemeinschaftseigentum!

Rezension, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Markus Wenske

Erscheinungsdatum: 2005

Quelle: IBR Immobilien und Baurecht 2005, 1213

Seitenangabe: 1213-1214


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Ein Bauträger errichtet eine WEG-Anlage mit Mängeln am Gemeinschaftseigentum (mangelhafte Wärmedämmung). Die WEG trifft einen Mehrheitsbeschluss, dass vom Bauträger zunächst nur ein Konzept zur Mangelbeseitigung verlangt wird. Die WEG setzt dem Bauträger eine Frist zur Vorlage des Mangelbeseitigungskonzeptes. Vor Fristablauf geht ein Erwerber gegen den Bauträger unter Fristasetzung und Ablehnungsdrohung vor, mit dem Ziel sich vom Vertrag zu lösen (Großer Schadensersatz). Das OLG Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Und zwar mit der Begründung, dass die von der WEG erklärte Fristsetzung eine Stundung der Gewährleistungsansprüche bewirkt habe, so dass der einzelne Erwerber den Bauträger nicht in verzug mit der Mangelbeseitigung zu bringen vermochte.

Markus Wenske

DE, Berlin

Rechtsanwalt

LILL Rechtsanwälte

Publikationen: 2

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