Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Erscheinungsdatum: 2013
Quelle: IP Rechtsberater
Seitenangabe: 33-34
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Der BGH konkretisiert in seiner Entscheidung die Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit von Unternehmensschlagwörtern. Gleichwohl nehmen insbesondere Instanzgerichte bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Unternehmensschlagworts eher geringere Anforderungen an, als bei Marken. Darüber hinaus kann der Adelige für eine Verkürzung seines Familiennamens, die infolge des Weglassens weiterer Bestandteile mit einer geographischen Herkunftsangabe identisch ist, keinen Schutz als Unternehmensschlagwort erlangen, wenn die verkürzte Bezeichnung nicht unterscheidungskräftig ist, es sei denn, es gelingt ihm Verkehrsdurchsetzung nachzuweisen.