Betriebliches Eingliederungsmanagement als Maßnahme zur Verhinderung von Armut durch Krankheit
Betriebliches Eingliederungsmanagement als Maßnahme zur Verhinderung von Armut durch Krankheit

Betriebliches Eingliederungsmanagement als Maßnahme zur Verhinderung von Armut durch Krankheit

Beitrag, Deutsch, UBGM - Unternehmensberatung für Betriebliches Gesundheitsmanagement

Autor: Stefan Buchner, Master of Public Health (MPH)

Herausgeber / Co-Autor: Andrea Schwaderlapp

Erscheinungsdatum: 15.06.2017

Quelle: UBGM Praxiswissen


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So kann ein funktionierendes BEM helfen

Der Schwellenwert für Armutsgefährdung liegt bei einem Einkommen, das 60 % des Medianeinkommens unterschreitet. Dies lag in Deutschland 2014 bei 11.840 €. Entsprechend galt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Nettoäquivalenzeinkommen bei unter 987 € pro Monat lag. 2014 waren in Deutschland 16,7 % der Bevölkerung hiervon betroffen (vgl. Bundeszentrale für Politische Bildung 2016, S. 170-171). Die Ursache „Erkrankung, Sucht, Unfall“ zählte mit 12,1 % im Jahr 2014 als dritthäufigster Hauptauslöser für Überschuldung (vgl. ebd., S. 168). Chronische Krankheit und Behinderung sind eine Ursache für geringe Einkommen, da dieser Personengruppe der Zugang beziehungsweise die Rückkehr zur Arbeitswelt erschwert ist. Arbeitslosigkeit ist bei diesem Personenkreis besonders häufig anzutreffen (vgl. Lampert et al. 2007, S. 44). [...]

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Stefan Buchner, Master of Public Health (MPH)

DE, Berlin

Geschäftsführer

UBGM - Unternehmensberatung für Betriebliches Gesundheitsmanagement

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