Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Autor: Dr. Klaus J. Müller
Erscheinungsdatum: 01.09.2010
Seitenangabe: 21
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Unternehmenskäufe in der Form des Asset Deal bedürfen an sich nicht der Beurkundung. Das ist jedenfalls dann so, wenn zu den verkauften Vermögensgegenständen weder Grundstücke noch GmbH-Geschäftsanteile gehören. Es gibt jedoch eine Vorschrift im allgemeinen Schuldrecht des BGB (§ 311b Abs. 3), die gleichwohl die Beurkundung auch beim Asset Deal erfordern kann. Sie greift dann ein, wenn alle Vermögensgegenstände übertragen werden sollen. Der Beitrag beschäftigt sich damit, mit möglichen Ausnahmen, sowie mit einem neuen Urteil des OLG Hamm.
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