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Darauf sollte bei der Urlaubsplanung geachtet werden

Die Urlaubsplanung ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Kollegen. Es gibt einige Fragen, die es zu klären gilt. Dürfen Urlaubswünsche verweigert werden? Welche Regeln und Rechte gibt es für die Urlaubsverteilung? Mit einigen Tipps kann man Problemen aus dem Weg gehen und eine kollegiale sowie faire Lösung für alle Betroffenen finden.

 

Den Anspruch auf Urlaub bestimmen und planen

Der Urlaubsanspruch ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch im Arbeitsvertrag festgelegt. So erhält man je nach Einstellung zusätzliche Arbeitstage vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Was ist jedoch, wenn man in Teilzeit arbeitet? In diesem Fall gelten Sonderregelungen zur Bestimmung der verfügbaren Urlaubstage. Ein Blick in den Arbeitsvertrag gibt verlässliche Auskunft über Urlaubsansprüche. Auch ein Urlaubsrechner kann dabei helfen, den Urlaubsanspruch zu bestimmen und in seine Planung einzubeziehen.

Die Planung seiner verfügbaren Urlaubstage obliegt einem selbst, die Genehmigung jedoch dem Arbeitgeber. Ist ein Urlaubsanspruch genehmigt, so kann dieser nicht ohne besondere Situation widerrufen werden. Der Antrag für den jährlichen Urlaub sollte stets zeitnah eingereicht werden, damit der Arbeitgeber die Ansprüche anderer Arbeitnehmer sowie die des Betriebes aufeinander abstimmen kann. Außerdem ist in diesem Fall ausreichend Zeit, um Unstimmigkeiten zu klären und gegebenenfalls über eine Änderung der Urlaubstage zu sprechen.

Diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Genehmigung eines Urlaubs

Nicht immer können die gewünschten Urlaubstage gewährt werden. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen hat jeder Betrieb eigene Ansprüche. Ein reibungsloser Betriebsablauf sollte zu jedem Zeitpunkt möglich sein. Daher wird die Urlaubsgenehmigung stets mit einem Blick auf die verfügbaren Personalkapazitäten vorgenommen. Einige Betriebe sorgen mit Schließungszeiten für einen Urlaub aller Beteiligten. Häufig ist dies zur Sommerzeit und in den Wochen zwischen Weihnachten und Neujahr der Fall. Schließungszeiten sind im Arbeitsvertrag geregelt und festgehalten. Der Arbeitnehmer ist bemüht, die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter gleichermaßen zu berücksichtigen. Alle stellen einen formell korrekten Antrag, welche der Arbeitgeber auf Umsetzbarkeit prüfen muss.

Wann kann es zu einer Verweigerung des Urlaubswunsches kommen?

Hierfür gibt es in der Regel zwei Gründe. Zum einen können dringende betriebliche Gründe zu einer Verweigerung des Urlaubswunsches führen. Aufgrund einer Krankheitswelle, einer saisonal bedingten Hochphase oder des bevorstehenden Abschlusses eines wichtigen Projekts. Steht der Urlaubswunsch dem reibungslosen Ablauf innerhalb des Firmengeschehens im Weg, so kann dieser abgelehnt werden. Der Arbeitnehmer erhält Alternativen zur Auswahl.

Bei der Urlaubsplanung müssen die Wünsche aller Kollegen berücksichtigt werden. Einige soziale Faktoren führen dazu, dass einige Arbeitnehmer zu bevorzugen sind. Dies ist etwa bei Eltern schulpflichtiger Kinder der Fall. Diese Personengruppe ist erschwerten Bedingungen ausgesetzt. In den Sommerferien schließen die Schulen in Deutschland für sechs Wochen. Eine Betreuung für diese Zeit zu organisieren, ist nicht für alle Eltern möglich. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, sind Eltern bei der Urlaubsplanung für die Zeiten der Schulferien zu bevorzugen.

Auch im Hinblick auf die gewährten Urlaubstage in den Betriebsjahren zuvor gilt es, ein Gleichgewicht innerhalb des Betriebes zu finden. Haben etwa einige Arbeitgeber die Chance nutzen können, um Brückentage für einen Urlaub zu nutzen, so können in diesem Jahr andere Kollegen die Chance bekommen. Auch das Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit werden häufig bei der Gewährung von Urlaubstagen berücksichtigt. Man sollte daher seine eigene Situation im Blick behalten und seinen Urlaubswunsch realistisch einschätzen. Hat man viele Kollegen mit Kindern und ist selber kinderlos, so kann ein Urlaub während der Ferienzeit eher schwierig werden. Doch auch das hat Vorteile, denn Reisen außerhalb der Ferienzeiten sind weitaus günstiger und lohnen sich für kinderlose Menschen allemal.

Bei der Urlaubsplanung gilt es einiges zu berücksichtigen. Ein gewährter Urlaub ist erst verbindlich, wenn eine Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. Mit einem Urlaubsrechner kann man seinen Anspruch auf Urlaubstage berechnen. Anschließend kann man eine Planung durchführen und einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch notwendig, Alternativen parat zu haben und flexibel zu bleiben.

Bild: Pixapay