Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler
Erscheinungsdatum: 15.01.2011
Quelle: US-Exportbestimmungen
Seitenangabe: 9-13
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Für viele deutsche Unternehmen ist der Iran ein wichtiger Handelspartner. Gerade in den letzten Jahren ist bei allen großen westlichen Staaten ein deutlicher Zuwachs des Iran-Geschäfts zu verzeichnen. Die bereits seit längerer Zeit angekündigten neuen Bestimmungen des Iran-Embargos wurden daher mit großer Spannung erwartet. Zu den wesentlichen Änderungen zählen die avisierten Beschränkungen für Lieferungen an die Öl- und Gasindustrie, die jedoch nicht zu einem umfassenden Lieferstopp führen. Ein besonderes Augenmerk sollte - auch losgelöst von der Öl- und Gasindustrie - jedoch gerade auf die Schaffung der insgesamt fünf Güterlisten gerichtet werden, die gekoppelt mit dem stark erweiterten Anwendungsbereich insgesamt zu weitrecihenden Verboten bzw. Genehmigungspflichten führen. Viele Unternehmen werden sich nun mit dem Iran-Embargo auseinandersetzen müssen, auch wenn sie weder direkte noch indirekte Lieferungen an Kunden im Iran vornehmen. Zu den zahlreichen Lieferbeschräönkungen ist im Iran-Embargo nun auch eine weitere wesentliche Neuerung im Bereich der Geldtransfers statuiert worden. So müssen Transfers über einem Betrag von 10.000 EUR gemeldet, ab einem Betrag von 40.000 EUR sogar von der Deutschen Bundesbank genehmigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie all diese Neuerungen in der Praxis umgesetzt werden sollen.
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