Dialog Innovation - Innovationen schützen, fördern, vergüten
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Dipl.-Kffr. Heidrun Stubbe

Dialog Innovation - Innovationen schützen, fördern, vergüten

Veranstaltungsreihe

Referent: Heidrun Stubbe


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Heidrun Stubbe GmbH

Telefon: +49-5401-339977

stubbe.de

Preis: kostenfrei

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Innovationen schützen, fördern, vergüten -  Ganz gleich, ob Start-up oder etabliertes Unternehmen – der Schutz von geistigem Eigentum ist für innovative Unternehmen heute wichtiger denn je. Auch wenn sich Unternehmen bewusst gegen eine Anmeldung eigener Schutzrechte entscheiden, sollte immer sichergestellt werden, dass nicht Rechte Dritter verletzt werden.

Das Veranstaltungsformat „DIALOG Innovation“ hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) mit Unterstützung der Sparkasse Westmünsterland bereits 2011 ins Leben gerufen.

Wie die WIPANO-Förderung bei der Nutzung kreativen Potenzials und deren wirtschaftlichen Verwertung von innovativen Ideen helfen kann, stellte die Referentin Heidrun Stubbe dar. Außerdem betonte Sie die Wichtigkeit von Patentrecherchen zur Vorbereitung von Patentanmeldungen. Die Recherchen dienen folgenden Zwecken:

  • Kosten sparen, da nur angemeldet wird, wenn auch Erteilungschancen bestehen,
  • Patentverletzungen vermeiden, die zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen können,
  • Patentanmeldungen vorbereiten, da die Ansprüch gezielter formuliert werden können,
  • Entwickler unterstützen, denn Patente zeigen viele technische Lösungen auf, und
  • Wettbewerb beobachten, denn mit Patenten werden Markteinführungen vorbereitet.

Das Programm WIPANO des BMWi unterstützt KMU, die erstmals ihre Erfindungen durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. in den letzen 5 Jahren keine Anmeldungen eingereicht haben. 

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.

Die Zuwendung wird als Zuschuss von bis zu 50 Prozen) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.150 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.575 Euro bezuschusst werden.

Heidrun Stubbe

DE, Georgsmarienhütte

Geschäftsführerin

Heidrun Stubbe GmbH

Publikationen: 12

Veranstaltungen: 21

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
15.11.2017
Borken
Dr. Markus Könning Kontaktanfrage