Beitrag, Deutsch, EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Autor: Dr. Ralf Deutlmoser, LL.M. (Alabama)
Erscheinungsdatum: 01.08.2013
Quelle: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) Heft 17/2013
Seitenangabe: 652-656
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EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
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Dr. iur. Ralf Deutlmoser, LL.M. (Alabama):
Die Europäische Kommission will mit ihrer Empfehlung vom 11.6.2013 ein kollektives Rechtsschutzsystem in Europa einführen. Die damit verbundenen Risiken erkennt sie und sucht den möglichen Missbrauch zu unterbinden. Es steht aber zu befürchten, dass dies nur teilweise gelingt; auch deshalb, weil das Prozessrecht zur weiteren Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten unterliegt.
Bei der gebotenen Detailbetrachtung darf zudem nicht übersehen werden, dass ein Bedarf nach kollektivem Rechtsschutz schon nicht besteht bzw. nicht in der Weise nachgewiesen ist, dass er die Eingehung der Risiken rechtfertigen könnte.
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