Die Stellung des atypisch stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Geschäftsinhabers
Die Stellung des atypisch stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Geschäftsinhabers

Die Stellung des atypisch stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Geschäftsinhabers

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

Autor: Dr. Cornelius Renner

Erscheinungsdatum: 2002

Seitenangabe: 1430-1436


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Die stille Gesellschaft, vom Gesetzgeber als Form der Zuführung von Fremdkapital konzipiert, stellt die Gerichte in ihren atypischen Ausgestaltungen immer wieder vor Probleme. Die atypischen Mitwirkungsrechte des stillen Gesellschafters führen dazu, dass viele bei der typischen stillen Gesellschaft eingreifende Reglungen nicht passen, so etwa im Steuerrecht, wo der atypisch Stille in bestimmten Konstellationen als Mitunternehmer i.S.d. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG angesehen wird, und -- nicht zuletzt -- im Insolvenzrecht.

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der atypisch stille Gesellschafter in der Insolvenz des Geschäftsinhabers mit seiner Einlage haftet und inwieweit die von der Rechtsprechung zu dieser Frage in den Achtzigerjahren aufgestellten Grundsätze angesichts neuerer Gerichtsentscheidungen und neuerer Gesetzgebung zum Eigenkapitalersatz noch sachgerecht und zeitgemäß sind.

Dr. Cornelius Renner

DE, Berlin

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