Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Arglist des Verkäufers - Ausnahmslos?
Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Arglist des Verkäufers - Ausnahmslos?

Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Arglist des Verkäufers - Ausnahmslos?

Besprechung von BGH, Urt. v. 9. 1. 2008 - VIII ZR 210/06

Beitrag, Deutsch, 9 Seiten, ZGS

Autor: Ulrich Kulke

Erscheinungsdatum: 05.05.2008

Seitenangabe: 169-177


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Zum ersten Mal hat sich der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH zu der Frage geäußert, inwieweit eine Fristsetzung zur Nacherfüllung durch den Käufer im Falle eines anfänglichen, behebbaren Mangels entbehrlich sein kann, wenn der Verkäufer den Mangel gegenüber dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss arglistig verschweigt. Vorher hatte bereits der für das Grundsstücksverkehrsrecht zuständige V. Zivilsenat des BGH mehrfach über Sachverhalte dieser Art zu entscheiden und dabei der Arglist des Verkäufers besondere Bedeutung beigemessen.

Die Frage, wie sich die Arglist des Verkäufers auf die Rechte des Käufers auswirkt, wird im Schrifttum nicht einheitlich beurteilt. Die Entscheidung des VIII. Zivilsenates des BGH bestätigt nicht nur die bisherige Linie des V. Zivilsenates, sondern führt diese fort, lässt aber einige Fragen offen.

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Ulrich Kulke

DE, Würzburg

Rechtsanwalt

JunIT Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht

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