Entscheidungsrezension VG Berlin
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Abschleppen aus Parkverbot

Rezension, Deutsch, 3 Seiten, NJ Neue Justiz

Autor: Prof. Dr. Dieter Müller

Erscheinungsdatum: 01.11.2002

Quelle: Neue Justiz Heft 11/2002

Seitenangabe: 612-614


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NJ Neue Justiz

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Bezugsquelle:

Abschleppen trotz Handynummer/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
VG Berlin, Urteil vom 17. April 2002 – 11 A 408/02 (nicht rechtskräftig)


ASOG §§ 13, 15, 17
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 8 Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)
OWiG § 16

1. Ein Polizeibeamter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugfahrers anzustellen. Dies ist nur dann geboten, wenn eine sofortige Ermittlung des Aufenthaltsortes aufgrund eines deutlich sichtbaren Hinweises, dass der Fahrer in der Nähe ist und kurzfristig aufgefunden werden kann, möglich ist.
2. Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, den Fahrer eines Fahrzeugs über eine auf einem Zettel angegebene Funktelefonnummer zu erreichen, wenn sich aus dem Zettel kein eindeutiger Hinweis auf einen nahegelegenen Aufenthaltsort des Fahrers ergibt.

(Leitsätze des Verfassers)

Fachthemen

Prof. Dr. Dieter Müller

DE, Bautzen

Hochschullehrer

Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR

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