Gerichtliche Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat gegenüber einem von ihm beauftragten Sachverständigen
Gerichtliche Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat gegenüber einem von ihm beauftragten Sachverständigen

Gerichtliche Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat gegenüber einem von ihm beauftragten Sachverständigen

BGH, Urteil vom 20.03.2018, Az. II ZR 359/16

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten

Herausgeber / Co-Autor: EY Law

Erscheinungsdatum: 2018

Quelle: EY Corporate Law Newsletter 3/2018

Seitenangabe: 6-7


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Der BGH erkennt mit dieser Entscheidung eine ungeschriebene Kompetenz des Aufsichtsrats zur gerichtlichen Vertretung der Aktiengesellschaft in den Fällen an, in denen er gemäß seiner aktienrechtlichen Kompetenz Sachverständige beauftragt hat. Zwar gibt diese BGH-Entscheidung auch qualitative Kriterien an die Hand, inwieweit in der Ratio des BGH über den entschiedenen Fall hinaus auch in anderen Aufgabenbereichen des Aufsichtsrats eine solche Kompetenz für Hilfsgeschäfte reichen mag. In der praktischen Handhabung ist hier für den konkreten Fall jedoch eine sehr sorgfältige juristische Analyse ratsam.

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