Gesetzgeberische Schnellschlüsse: Das 2. HeimGÄndG
Gesetzgeberische Schnellschlüsse: Das 2. HeimGÄndG

Gesetzgeberische Schnellschlüsse: Das 2. HeimGÄndG

Beitrag, Deutsch, Vincentz Network GmbH & Co. KG

Erscheinungsdatum: 1997

Quelle: Altenheim 1997, 30


Aufrufe gesamt: 250, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Vincentz Network GmbH & Co. KG

Telefon: +49-511-9910-000

Telefax: +49-511-9910-099

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Vincentz Network GmbH & Co. KG:

Kontakt

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (2. HeimGÄndG - vom 3. Februar 1997) ist das HeimG mit Wirkung ab dem 13. Februar 1997 weitreichenden Änderungen unterzogen worden: Fortan sind auch Kurzzeitpflegeheime der Heimaufsicht unterworfen. Der allgemeinen Deregulierungstendenz folgend wird für gewerbliche Heime das Erlaubnisverfahren nach § 6 HeimG a.F. abgeschafft, zugleich das nun für alle geltende Anzeigeverfahren modifiziert. Der nachstehende Beitrag befaßt sich mit dem bereits jetzt absehbaren Problem der Rechtsanwendung, auf welche sich insbesondere Betreiber von Kurzzeitpflegeeinrichtungen einstellen sollten.
Kein Autor eingetragen