Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG
Autor: Dr. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 10.10.2007
Quelle: Deutsches Steuerrecht
Seitenangabe: 1838-1840
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Der Autor bespricht die Entscheidungen des OLG Köln v. 12.7.2007, 8 U 6/07 und des OLG Hamburg v. 4.7.2007, 8 U 114/06 zur Frage der Haftung des Steuerberaters bei Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit von Steuernormen. Die tradierte Grundlinie wird fortgeführt: Ein Steuerberater darf grundsätzlich auf die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Steuergesetze vertrauen, es sei denn, das BStBl. sowie die Zeitschrift DStR (Pflichtlektüre) enthalten Hinweise auf eine Verfassungswidrigkeit.
Dennoch bleiben nach wie vor zwei Fragen ungeklärt: 1. Ist ein Steuerberater zur Einlegung des Einspruchs bereits dann verpflichtet, wenn die bloße Revisionseinlegung im BStBl. oder in der Zeitschrift DStR veröffentlicht wird? 2. Führen besondere Umstände des Einzelfalls unter Abweichung von den genannten Grundsätzen zu besonderen Beratungspflichten? Man darf auf die Entscheidungen des BGH gespannt sein.
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