Beitrag, Deutsch, Eine Seite
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 15.11.2017
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 11/2017
Seitenangabe: 677
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Honorvereinbarungen mit Betriebsratsanwälten
Auszug:
Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten über die Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entstanden sind.
Die Arbeitnehmervertretung hatte dem Rechtsanwalt einen Stundensatz von 290 Euro netto für die anwaltliche Tätigkeit sowie 100 Euro netto je Reisestunde zzgl. Reisekosten zugesagt. Die darauf beruhende Gesamtrechnung beträgt 35.996,40 Euro. Der Arbeitgeber lehnte die Begleichung dieser Forderung ab.
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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