Integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wirtschaftlichkeit durch Kooperation in der medizinischen Versorgung

Kommentar, Deutsch, 2 Seiten, Krankenkassen-Zentrale

Erscheinungsdatum: 2011


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Glaubt man den Prognosen, dann führen allgemeiner medizinischer Fortschritt und demografischer Wandel in den kommenden Jahren dazu, dass die verfügbaren finanziellen Mittel in der gesetzlichen Krankenversicherung rationiert und Reserven erschlossen werden müssen. Das Modell der “Integrierten Versorgung”, d.h. die Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren, könnte dafür sorgen, dass noch nicht optimal organisierte Reserven im Gesundheitswesen für eine effektivere Versorgung erschlossen werden. Mittlerweile besteht eine Vielzahl von Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV-Verträge) zwischen zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern auf der einen und den gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite.

GKV: Wachsende Bedeutung der Integrierten Versorgung

Die Integrierte Versorgung als spezifische Form der medizinischen Versorgung hat bislang im deutschen Gesundheitswesen keine große Rolle gespielt. Bisher sind die ambulante und die stationäre Behandlung u.a. in Bezug auf Zuständigkeiten, Verantwortung und Bezahlung getrennt. Frühere Reformen scheiterten meist an der Finanzfrage und Differenzen zwischen Leistungerbringern und Krankenkassen. Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2004 wurde die Umsetzung der Integrierten Versorgung jedoch Schritt für Schritt vorangetrieben.

Integrierte Versorgung: Schaffung von Wirtschaftlichkeit und Transparenz

Festgeschrieben ist die Integrierte Versorgung mittlerweile in § 140 a-d im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB). Durch Einzelverträge unter den relevanten Akteuren des Gesundheitswesens soll eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung geschaffen werden. Konkret bedeutet das beispielsweise: Niedergelassene Haus- oder Fachärzte arbeiten gemeinsam mit stationären Einrichtungen, kooperieren bei der Behandlung ihrer Patienten und teilen sich gegebenenfalls ein gemeinsames Budget. Diese fachübergreifende und interdisziplinäre Kooperation schafft die Grundlage für mehr Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualitätssicherung innerhalb der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig sollen damit die Gesundheitskosten gesenkt werden.

Unterschiedliche Angebote der einzelnen Krankenkassen

Jede Krankenkasse hat ein anderes Spektrum der Integrierten Versorgung im Angebot. Interessenten sollten daher stets Rücksprache mit ihrer jeweiligen Kasse halten, um die Teilnahmemöglichkeiten am IV-Angebot vor Ort in Erfahrung zu bringen. Gewählt werden kann das Modell bei verschiedenen Erkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen oder auch Erkrankungen der Bandscheibe. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Volkskrankheiten wie Diabetes oder chronische Rückenschmerzen flächendeckend behandeln lassen.

Vorteile der Versorgungsform

Hat sich ein gesetzlich Versicherter für eine Teilnahme an einem entsprechenden Modell entschieden, bieten einige Krankenkassen einen Bonus an. Vereinzelt sind auch Befreiungen von der Zuzahlung möglich. Zudem sind die Patienten in eine umfangreiche Behandlungskette eingebunden, die eine beschwerliche Suche nach Spezialisten oder lange Wartezeiten verhindern kann. Außerdem ermöglicht die Integrative Versorgung unter Umständen kürzere Aufenthalte in Krankenhäusern sowie eine Vermeidung von Folgeerkrankungen durch standardisierte Nachuntersuchungen.

DGIV: Durchsetzung der Integrierten Versorgung als Regelfall

Die “Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.” (DGIV) wurde 2003 mit der Zielsetzung geschaffen, die “Integrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen”. In der Auffassung des Vereins sollte die Integrierte Versorgung nicht als konkrete Versorgungsform, sondern als gesundheitspolitisches Prinzip auch in der derzeitigen Regelversorgung verstanden werden.

Fazit: 

Das Prinzip der “Integrierten Versorgung” hat in den letzten Jahren mehr und mehr Bedeutung erlangt. Mittlerweile existieren zahlreiche Versorgungsverträge, die den Patienten eine deutlich verbesserte Behandlungsqualität bieten. Dennoch ist der Weg von der Regelversorgung hin zur vertragsbasierten Behandlung steinig, da viele Leistungserbringer des Gesundheitswesens aus Unwillen oder Unwissen weiterhin auf den Status Quo setzen.

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