Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG
Autor: Dr. Helge Mutschler
Erscheinungsdatum: 12.07.2006
Quelle: Deutsches Steuerrecht
Seitenangabe: 1247-1248
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Der Autor bespricht die Entscheidung des BGH v. 11.5.2006, IX ZR 63/05. Danach ist ein mit einem Steuerberater geschlossener Vertrag, der auch eine Beratung in Steuerangelegenheiten zum Gegenstand hat, in jedem Fall ein Dienstvertrag.
Ferner hat der Steuerberater jedenfalls dann kein Nachbesserungsrecht hinsichtlich einer Einzelleistung mit werkvertraglichem Charakter, wenn sein Auftraggeber das Mandat bereits beendet hatte und der Fehler erst von einem neu beauftragten Steuerberater entdeckt worden ist. Die Entscheidung kann hinsichtlich der rechtlichen Einordnung des Steuerberatungsvertrags fast schon als "historisch" bezeichnet werden.
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