Keine Anrechnung von Zwischenverdienst auf Verzugslohnansprüche
Keine Anrechnung von Zwischenverdienst auf Verzugslohnansprüche

Keine Anrechnung von Zwischenverdienst auf Verzugslohnansprüche

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Katrin Schick

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de


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Stellt der Arbeitgeber bei einem Teilzeitbeschäftigten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann er im Falle einer Lohnklage keinen Zwischenverdienst anrechnen. Dies gilt für Gehalt, welches der Arbeitnehmer in seiner ohnehin freien Zeit bei einem anderen Arbeitgeber verdient hat bzw. hätte verdienen können.

Fachthemen

Katrin Schick

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB

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