Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte
Autor: Katrin Schick
Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte
Erscheinungsdatum: 2016
Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de
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Verlag
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
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Preis: Kostenlos
Stellt der Arbeitgeber bei einem Teilzeitbeschäftigten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann er im Falle einer Lohnklage keinen Zwischenverdienst anrechnen. Dies gilt für Gehalt, welches der Arbeitnehmer in seiner ohnehin freien Zeit bei einem anderen Arbeitgeber verdient hat bzw. hätte verdienen können.
Fachthemen
DE, Frankfurt am Main
Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
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