Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte
Autor: Katrin Schick
Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwaelte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
Erscheinungsdatum: 2016
Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de
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Verlag
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
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Preis: Kostenlos
Wenn Kollegen eine Sonderzahlung erhalten, dann bedeutet dies nicht, dass man diese ebenso erhalten muss. Denn es könnten die Kollegen tarifvertraglich gebunden sein, während man selbst nicht Gewerkschaftsmitglied ist und der eigene Arbeitsvertrag nicht auf den maßgeblichen Tarifvertrag verweist.
Lesen Sie im Download rechts, wie das LAG Nürnberg am 13.11.2015 urteilte.
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DE, Frankfurt am Main
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