Keine Gleichbehandlung bei außertariflicher Sonderzahlung
Keine Gleichbehandlung bei außertariflicher Sonderzahlung

Keine Gleichbehandlung bei außertariflicher Sonderzahlung

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Katrin Schick

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwaelte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de


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Wenn Kollegen eine Sonderzahlung erhalten, dann bedeutet dies nicht, dass man diese ebenso erhalten muss. Denn es könnten die Kollegen tarifvertraglich gebunden sein, während man selbst nicht Gewerkschaftsmitglied ist und der eigene Arbeitsvertrag nicht auf den maßgeblichen Tarifvertrag verweist.

Lesen Sie im Download rechts, wie das LAG Nürnberg am 13.11.2015 urteilte.

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Katrin Schick

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

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