Kommentar, Deutsch, 4 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt
Autor: Mathias Wenzler
Erscheinungsdatum: 15.08.2012
Quelle: GmbH-Rundschau
Seitenangabe: 899-903
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Haftung des Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung für Mängelbeseitigungskosten.
Stellt der Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG oder eines anderen haftungsbeschränkten Unternehmens trotz bestehender Insovlenzreife keinen Insolvenzantrag begeht er eine Insolvenzverschleppung. Er haftet dann allen neuen Auftraggebern der GmbH unter anderem grundsätzlich auch für alle mangelhaften Leistungen der GmbH persönlich.
DE, Aachen
Inhaber
Wenzler Fachanwalt Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
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