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Die korrekte Klassifizierung und Deklaration von gefährlichen Gütern zählen zu den grundsätzlichen und wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen, die an der Versandvorbereitung von Gefahrgut als Auftraggeber, Versender oder Absender beteiligt sind. Ohne die gewissenhafte Feststellung und Prüfung und Kommunikation, ob Versandgüter gefährliche Transporteigenschaften aufweisen, wie diese darzustellen sind und ob u.U. Beförderungsbeschränkungen vorliegen, darf ein gefährliches Gut nicht befördert werden. Auch die "nachgeschalteten" Akteure, wie die Verpacker, Befüller, Verlader oder Beförderer müssen wissen, wie die Gefahrgutnomenklatur zu lesen und zu verstehen ist.
Gefahrgutklassifizierung bedeutet aber auch, Kenntnisse über grundlegende Stoffeigenschaften und die stoffrechtliche Gefährlichkeit zu besitzen. Das entsprechende chemikalienrechtliche Regelwerk und die dort vorgesehenen offiziellen Stoffeinstufungen und -verzeichnisse sowie die Kommunikationsinstrumente, wie z.B. Sicherheitsdatenblätter bieten wertvolle Hintergrundinformationen und Hilfestellungen für die richtige Transporteinstufung gefährlicher Güter.
In diesem Seminar lernen und vertiefen Sie die Regeln zur Feststellung und Bezeichnung gefährlicher Eigenschaften im Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht sowie die Anwendung der Klassifizierungsvorschriften anhand praktischer Fallbeispiele. Sie machen sich mit den Schnittstellen, Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der stoffrechtlichen Einstufung und der transportrechtlichen Klassifizierung vertraut und erfahren, wie man Sicherheitsdatenblätter zur Versandvorbereitung rechtssicher benutzt.
In den Rechtsvorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter wird verlangt, dass alle Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung ausüben, regelmäßig und nachweislich zu unterweisen bzw. zu schulen sind. Das betrifft insbesondere die beauftragten Personen, welche im Unternehmen eigenverantwortlich Pflichten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter erfüllen und dazu gefahrgutrelevante Entscheidungen zu treffen haben. Die Schulung/Unterweisung kann wahlweise intern oder extern erfolgen. Erfahrungsgemäß sind viele Betriebe nicht in der Lage, diese Schulungen selbst durchzuführen, weil die Rechtsmaterie sehr komplex, kurzlebig und der Aufwand für die Vorbereitung mitunter sehr hoch ist. Das Haus der Technik bietet deshalb Veranstaltungen an, in denen Fachleute solche Seminare, Schulungen, Unterweisungen für beauftragte Personen beim Gefahrguttransport, deren Stellvertreter und das sonstige Personal durchführen. Die Inhalte dieses Kompaktseminars "Gefährliche Ladung" betreffen die Anforderungen für alle Verkehrsträger. Nach Beendigung des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, die als Nachweis über eine Unterweisung nach §§ 27 (5), 29 (5) GGVSEB und § 4 (12) GGVSee i.V.m. Kapitel 1.3 ADR, RID, ADN und IMDG-Code über die darin ausgewiesenen Themen gilt.
... weitere InfosUnternehmer und betriebliche Führungskräfte, beauftragte Personen, Gefahrgutbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, Interessierte an Fragen des Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagements sowie Personen mit Aufgaben im Gefahrgutbereich aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Handel und beratender Dienstleistungen.
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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04.12.2017 - 05.12.2017 | Hamburg |
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christoph Buchal | Kontaktanfrage |