Beitrag, Deutsch, Eine Seite, BÖB
Autor: Claudia Lippert
Herausgeber / Co-Autor: Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter
Erscheinungsdatum: 01.06.2004
Seitenangabe: 18
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Kontrollieren Sie die Belege Ihrer Klienten?
Gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer, der die in dieser Gesetzesstelle angeführten Erfordernisse erfüllt, die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Seit 1. 1. 2003 sind nachfolgend angeführte Rechnungsmerkmale
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim
Rechnungsempfänger:
Fehlt auch nur ein einziges Merkmal, ist dem Erfordernis des § 11 Abs. 1 UStG 1994 nicht entsprochen, weshalb diese Rechnung nicht geeignet ist, den Anspruch auf Vorsteuerabzug zu vermitteln.
Das ist Ihnen schon bekannt?!
Sehr schön! Wissen Sie aber auch, dass Sie als „Sachverständiger“ gem. § 1299 ABGB verpflichtet sind, einschlägige Rechtsauskünfte zu erteilen und Ihre Kunden vor Fehlern zu warnen...
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