Lohnbuchhaltung in krisenbehafteten Unternehmen als Gefahrenquelle der Beraterhaftung
Lohnbuchhaltung in krisenbehafteten Unternehmen als Gefahrenquelle der Beraterhaftung

Lohnbuchhaltung in krisenbehafteten Unternehmen als Gefahrenquelle der Beraterhaftung

Maßnahmen zur Verhinderung der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, KSI - Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Autoren: Thomas Uppenbrink, Heinrich Dreyer

Erscheinungsdatum: 24.05.2007

Quelle: Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Seitenangabe: 124 - 127


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KSI - Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

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Bei krisenbehafteten Unternehmen wird häufig bei enger werdender Liquidität die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsanteile regelmäßig nicht oder nur unzureichend erfüllt. Das kann für die involvierten Berater zu gefährlichen Stolpersteinen im Rahmen von möglicher Mithaftung führen. Sowohl die Buchführungsbüros als auch der Steuerberater sind gefordert, den Gefahren einer möglichen Mittäterschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Werden sie gar im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen als Anstifter ermittelt, sind nachhaltige Folgen unausweichlich.

Thomas Uppenbrink

DE, Hagen

Thomas Uppenbrink & Collegen GmbH

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