Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, M&F Trend Media GmbH

Autor: Dietmar Marburger

Erscheinungsjahr:

Seitenangabe: 1-4


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Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Wie gestalten sich die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten danach?


1. Vorstellungen des Gesetzgebers im Ganzen
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat strukturelle Reformen sowie eine Neuordnung der Finanzierung zu umfassen.

Hierbei haben die strukturellen Maßnahmen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern. Die Transparenz soll hierbei erhöht werden und die Eigenverantwortung sowie die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten sollen gestärkt werden. Des Weiteren ist die Zielstellung, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und freien Berufe zu verbessern. Daneben müssen leistungsfähige Strukturen geschaffen werden, die solidarische Wettbewerbsordnung weiterentwickelt werden und Bürokratie muss abgebaut werden.

Die Neuordnung der Finanzierung soll deutliche Beitragssatzsenkungen ermöglichen und ausgewogene Sparbeiträge für alle Beteiligten umfassen. Hierbei möchte man unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit eine neu gestaltete Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen für Versicherte einführen.

Zusammenfassend nimmt sich der Gesetzgeber folgende Schwerpunkte vor:

a) Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität,
b) Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung,
c) die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,
d) die Neugestaltung der Vergütung im ambulanten Bereich,
e) die Neuordnung der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln,
f) eine Reform der Organisationsstrukturen,
g) die Neuordnung der Versorgung mit Zahnersatz,
h) die Neuordnung der Finanzierung.

Die Einzelmaßnahmen sind nun im dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG ) enthalten.

2. Auswirkungen des Vorhabens auf die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
Bei den Leistungsarten ist lediglich vorgesehen, dass das Sterbegeld entfällt. Änderungen bei der Nennung „Leistungen zur Verhütung von Krankheiten“ als Leistungsart ergeben sich nicht.

2.1 Prävention und Selbtshilfe
Nach wie vor haben die Krankenkassen...

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Dietmar Marburger

DE, Geislingen an der Steige

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