Smartphone am Steuer – das wird teuer! - Dr. Hartmann & Partner
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Beitrag, Deutsch, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hartmann & Partner

Autor: Dr. Henning Karl Hartmann, M.Phil.

Erscheinungsdatum: 2013


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Smartphone am Steuer – das wird teuer! - Dr. Hartmann & Partner

 

Die rechtlichen Konsequenzen der Smartphone-Nutzung am Steuer sind ganz klar: Nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist am Steuer verboten, sondern auch die Nutzung der Smartphones an sich. So reicht es beispielsweise schon aus, das Smartphone in der Hand zu halten, um ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zu kassieren. Auch das Wegdrücken eines Anrufers stellt bereits eine bußgeldbewehrte Handlung dar, zumindest dann, wenn man das Smartphone dazu in die Hand nimmt (OLG Köln, Az. III-1 RBs 39/12). Es spielt also keine Rolle, ob man eine Verbindung zu einem Gesprächspartner aufgebaut hat, sondern ob man das Smartphone in die Hand nimmt oder nicht. Auch das Lesen von Notizen oder die Kontrolle der Uhrzeit stellen bereits eine verbotene Nutzung dar (OLG Hamm Az. 2 Ss OWi 402/06, Az. 2 Ss OWi 177/05 und Az. 2 Ss OWi 1005/02).

Wichtig zu beachten ist des Weiteren, dass sogar die Bedienung eines im Smartphone eingebauten Navigationsgerätes von diesem Verbot erfasst ist (OLG Köln Az. 81 Ss OWi 49/08). Auch hier gilt also: Finger weg während des Fahrens – Bußgeld vermeiden!

Im Übrigen können Sie im Falle eines Unfalls, selbst wenn Sie nur Beteiligter und nicht Verursacher sind, zur Mithaftung herangezogen werden, da man unterstellt, dass Ihre Reaktionsfähigkeit durch die Handynutzung eingeschränkt gewesen ist (LG Kiel, Az. 7 S 100/04). Auch kann die Versicherung den Fahrer wegen Fahrlässigkeit zum Schadenersatz heranziehen bzw. die Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug ablehnen. Das kann für Sie sehr teuer werden! Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid wegen der Handynutzung am Steuer, dann wenden Sie sich dringend an einen Rechtsanwalt. In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.

 

Sicherheit geht vor!

 

Auch wenn das Smartphone aus unserem alltäglichen Kommunikationsverhalten nicht mehr wegzudenken ist, sollte man beim Führen eines Fahrzeuges auf die Handy-Nutzung verzichten, denn dies birgt nicht nur das Risiko eines Bußgeldbescheides, sondern vor allem auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. So haben unabhängige Tests kürzlich ergeben, dass schon beim Heraussuchen einer Telefonnummer 48 Sekunden vergehen und dabei der Blick ca. 25 Mal zwischen Fahrbahn und Smartphone hin und her wechselt. Legt man eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 130 Km/h bei einer Autobahnfahrt zu Grunde, dann werden in diesen 48 Sekunden ca. 1,7 km zurückgelegt. Die 25 notwendigen Blicke auf das Display des Handys führen dazu, dass der Blick für ca. 25 Sekunden nicht dem Verkehrsgeschehen folgt. In diesem Fall hieße das, dass ca. 1 km zurückgelegt wird, ohne dass der Fahrer sich auf den laufenden Verkehr konzentriert. Berücksichtigt man darüber hinaus die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten eines Smartphones wie z. B. das Lesen von Facebook- oder Twitter-Nachrichten, das Absenden von SMS oder das Navigieren, dann wird schnell klar, dass die Zeitspanne der Ablenkung vom Straßenverkehr hier noch eher kurz bemessen ist.

Eine Studie zur Handy-Nutzung im Auto, durchgeführt vom Allianz Zentrum für Technik, hat ergeben, dass bereits ohne die neuen Nutzungsmöglichkeiten der Smartphones etwa jeder 10. Unfall durch Unaufmerksamkeit des Fahrers während der Fahrt zustande kommt. Besonders anfällig sind offenbar junge Fahrer, denn diese gaben an, am Steuer gern SMS zu schreiben bzw. zu telefonieren.

mehr unter: www.ra-hartmann.de

Der Verfasser dieses Artikels ist Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00).

Dr. iur. Henning Karl Hartmann
Rechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

 

Dr. Henning Karl Hartmann, M.Phil.

DE, Oranienburg

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