Transportschaden – Haftungsumfang des Frachtführers
Das LG Hamburg hat am 16. November 2018 ein interessantes Urteil gesprochen (Az. 412 HKO 60/16):
Zunächst geht das Gericht auf die Erstattbarkeit von Aufwendungen zur Schadensminderung ein. Diese seien zwar grundsätzlich zu erstatten, jedoch müsse bei verschiedenen Möglichkeiten diejenige gewählt mit den erheblich besseren Erfolgsaussichten gewählt werden.
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